Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertreten durch die Juiceparts GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Juiceparts GmbH, Nobelstraße 5, 72018 Rottenburg am Neckar (nachfolgend „Juiceparts GmbH") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten die Juiceparts GmbH nicht, auch nicht, wenn sie von der Juiceparts GmbH nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden oder die Bedingungen des Kunden bestimmen, dass abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht oder nur nach schriftlicher Anerkennung gelten sollen oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

1.3. Die Anwendbarkeit der AGB wird mit dem Kunden beim ersten Vertragsabschluss vereinbart. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte gleicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Beschränkung auf Geschäftskunden

2.1. Das Angebot der Juiceparts GmbH richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden/Unternehmer und nicht an Verbraucher. Bestellungen von Verbrauchern werden von der der Juiceparts GmbH nicht angenommen.

2.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).

2.3. Mit der Bestellung erklären Kunden, dass sie ein Geschäftskunde und kein Verbraucher sind. Die Juiceparts GmbH behält sich vor, im Rahmen der Bestellung des Kunden, als auch vor deren Durchführung, zu überprüfen, ob der Kunde kein Verbraucher ist (z.B. Prüfung der Adressdaten, der USt-Identifikationsnummer).

3. Angebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsschluss

3.1. Von der Juiceparts GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe eines Angebotes durch den Kunden verpflichtet die Juiceparts GmbH nicht zum Vertragsabschluss.

3.2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Juiceparts GmbH oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande.

3.3. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe des Angebotes durch die Juiceparts GmbH oder nach Vertragsschluss, erstellt die Juiceparts GmbH ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Kunden pausiert die Juiceparts GmbH die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

3.4. Juiceparts GmbH ist an abgegebene Angebote vier (4) Wochen lang gebunden.

3.5. Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durchschnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorgeschrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.

3.6. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites der Juiceparts GmbH haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

3.7. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht", wenn nicht etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3.8. Die Juiceparts GmbH darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einschalten.

4. Beratungsleistungen von Juiceparts GmbH:

4.1. Beratungstätigkeiten von Juiceparts GmbH bestehen – sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Kunden als Dienstleistung.

4.2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Juiceparts GmbH empfohlenen oder mit Juiceparts GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Juiceparts GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Kunden begleitet.

4.3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Juiceparts GmbH zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Juiceparts GmbH den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch den Kunden, indem er die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegen/-abnimmt.

4.4. Juiceparts GmbH geht bzgl. der vom Kunden übermittelten Informationen, Unterlagen und des Zahlenmaterials im Rahmen der Tätigkeit davon aus, dass die vom Kunden gelieferten Informationen vollständig und richtig sind. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Juiceparts GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Juiceparts GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben. Juiceparts GmbH wird den Kunden jedoch bei offenkundigen Fehlern hierauf hinweisen.

4.5. Die Erbringung rechts- und/oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

5. Mitwirkung und Schriftform

5.1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für die Juiceparts GmbH.

5.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Juiceparts GmbH alle notwendigen Unterlagen und Daten rechtzeitig vorgelegt, der Juiceparts GmbH alle Informationen mitgeteilt werden und die Juiceparts GmbH von allen die Bestellung betreffenden Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Juiceparts GmbH bekannt werden. Die Juiceparts GmbH benennt auf Anfrage des Kunden für die Entgegennahme der unter Satz 1 aufgeführten Unterlagen, Daten und Informationen einen Ansprechpartner.

5.3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Die Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart. Dies gilt auch für Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

6. Preise und Versandkosten

6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Versandkosten, Verpackungskosten und etwaiger Zölle.

6.2. Auch wenn eine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Rohstoff-, Energie-, Lohn- und Vertriebskosten für die Lieferungen, die drei (3) Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.

7. Lieferung und Verfügbarkeit

7.1. Liefer- oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der zu liefernden Produkte führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

7.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frühestens nach Eingang des Rechnungsbetrages. Bei nicht fristgemäßer Zahlung verschiebt sich der vereinbarte Lieferzeitpunkt um den entsprechenden Zeitraum, um den die Zahlung verspätet war. Für die Produktion nicht auf Lager vorrätiger Teile gewährt der Kunde Juiceparts GmbH eine angemessene Produktionsfrist

7.3. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Juiceparts GmbH zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die Juiceparts GmbH die entstehenden Mehrkosten übernimmt. Darüber hinaus sind Teillieferungen jederzeit auf Wunsch des Kunden bei Übernahme der entsprechenden Kosten durch diesen möglich. Mit Empfangnahme einer Teilbestellung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag fällig.

7.4. Angaben zur Lieferfrist erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Betriebs-, Verkehrsstörungen, sowie Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Selbstbelieferung der Juiceparts GmbH, befreien die Juiceparts GmbH für deren Dauer von der Einhaltung der Lieferverpflichtung. Die Juiceparts GmbH hat den Kunden beim Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich zu benachrichtigen. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Frist und unter Rücktrittsandrohung, nach Fristablauf durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

7.5. Hält die Juiceparts GmbH den angegebenen Leistungszeitpunkt nicht ein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Juiceparts GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und die Juiceparts GmbH diese nicht gewahrt hat.

7.6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Auslieferungslagers und zwar auch dann, wenn die Auslieferung mit einem eigenen Fahrzeug erfolgt auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen der Juiceparts GmbH gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

8. Annahme und Rücktritt

8.1. Der Kunde ist zur Abnahme termingerecht gelieferter Produkte verpflichtet und muss seinerseits alle hierfür notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen. Angelieferte Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Kunden abzunehmen.

8.2. Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind, außerhalb der gesetzlich verpflichtenden Fälle, nicht möglich. Durch eine computergestützte Fertigung werden die Bestellungen bereits unverzüglich am Eingangstag erfasst und in Teilbereichen bearbeitet. Stimmt die Juiceparts GmbH einem Auftragsrücktritt zu, sind die der Juiceparts GmbH bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

8.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Juiceparts GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

9. Zahlungsmodalitäten

9.1. Die Rechnungen der Juiceparts GmbH sind nach Abschluss des Bestellvorgangs und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zur Zahlung im Voraus ohne Abzug fällig.

9.2. Bei Bestellungen aus dem Ausland können Zölle sowie bei der Überweisung Bankgebühren entstehen, die vom Kunden zu übernehmen sind.

9.3. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von der Juiceparts GmbH nachgefordert.

9.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Juiceparts GmbH aufgrund sachlich gerechtfertigter Umstände, wie z.B. (vorhergehende Zahlungsausfälle oder bekannte wirtschaftliche Schwierigkeiten des Kunden) gefährdet, ist die Juiceparts GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden die gesamten Forderungen der Juiceparts GmbH sofort fällig. Außerdem hat die Juiceparts GmbH bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist.

9.5. Die Juiceparts GmbH darf die Rechnung dem Kunden auf postalischem oder elektronischen Wege zur Verfügung stellen.

9.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Juiceparts GmbH anerkannt sind und es sich nicht um Ansprüche auf Herstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte (nachfolgend bezeichnet als "Vorbehaltsware") im Eigentum der Juiceparts GmbH.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Juiceparts GmbH vorgenommen.

10.3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Juiceparts GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Juiceparts GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt der Juiceparts GmbH auch die Forderung zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der Juiceparts GmbH stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

10.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits mit Vertragsschluss sicherungshalber in vollem Umfang an die Juiceparts GmbH ab. Die Juiceparts GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Juiceparts GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Juiceparts GmbH verpflichtet sich, die Sicherheiten des Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Juiceparts GmbH.

11. Sachmängelgewährleistung und Garantie

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich längstens innerhalb von acht (8) Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte schriftlich zu rügen. Transportmängel sind innerhalb 48 Stunden schriftlich anzuzeigen. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gelten die Produkte und deren Lieferung insoweit als genehmigt.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit deren Freigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Freigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.

11.3. Sofern Produkte im Angebot als Prototypen ausgewiesen sind, weist die Juiceparts GmbH ausdrücklich darauf hin, dass diese, sofern die Juiceparts GmbH nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich zugesichert hat, nur der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen und aufgrund ihrer Eigenschaft als Prototypen für den Serienbetrieb, die seriennahe Erprobung oder für die Weitergabe an Dritte nicht geeignet sind. Für diese Fälle ist die Gewährleistung für Prototypen insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.

11.4. Werden Produkte nach Entwürfen oder Daten des Kunden geliefert, so ist die Gewährleistung insoweit ausgeschlossen, als die gelieferten Produkte entsprechend den Entwürfen und Daten hergestellt worden sind.

11.5. Die Juiceparts GmbH haftet nicht dafür, dass die gelieferten Produkte für die vom Kunden in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet sind, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden. Insoweit sind jegliche Gewährleistungsansprüche, auch auf Minderung, ausgeschlossen.

11.6. Die in der Auftragsannahme angegebenen Stückzahlen werden nach Möglichkeit von der Juiceparts GmbH eingehalten. Abweichungen im Rahmen des Handelsüblichen sind gestattet, sofern sie 10 v.H. nicht übersteigen.

11.7. Eine Garantie besteht bei den von der Juiceparts GmbH gelieferten Produkten nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde und zu den im Garantieschein genannten Bedingungen. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

11.8. Soweit ein von der Juiceparts GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die Juiceparts GmbH nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzleistung (jeweils frachtfrei) berechtigt, wobei der Kunde bei Scheitern der Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt ist, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Produkte gehen in das Eigentum der Juiceparts GmbH über.

11.9. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Juiceparts GmbH am gelieferten Produkt vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung, falls der Kunde nicht nachweisen kann, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

11.10. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.

11.11. Für Produkte, die – basierend auf den Vorgaben des Auftraggebers - durch Juiceparts GmbH produziert werden, stellt der Auftraggeber Juiceparts GmbH insbesondere bzgl. der Einsatzfähigkeit, Verwendbarkeit und Tauglichkeit der Produkte für den vorgesehenen Zweck von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Dritter, sowie die für eine Rechtsverteidigung erforderlichen und sinnvollen Rechtsverteidigungskosten auf erstes Anfordern frei.

12. Geistiges Eigentum

12.1. Die Juiceparts GmbH überträgt dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Produkten.

12.2. Werden durch den Kunden Zeichnungen, Programme, Muster oder Modelle bereitgestellt, so garantiert dieser, dass er über die notwendigen patent- und urheberrechtlichen Leistungsschutz- und Nutzungsrechte sowie sonstige etwaige notwendige gewerbliche Schutzrechte verfügt bzw. Ansprüche Dritter einer Nutzung, Verwendung und/oder Bearbeitung nicht entgegenstehen. Eine diesbezügliche Untersuchungs-/Prüfungspflicht obliegt der Juiceparts GmbH nicht.

12.3. Der Kunde stellt die Juiceparts GmbH von allen Ansprüchen frei und muss Ersatz für einen eventuell entstehenden Schaden selber leisten. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und sinnvollen Rechtsverfolgungskosten.

12.4. Die Juiceparts GmbH darf die Produkte für Eigenwerbung nutzen, sofern dies branchenüblich und angemessen ist und sofern dem keine vom Kunden anzuzeigenden Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.

13. Hilfsgegenstände und Archivierung

13.1. Das Eigentum und gewerbliche Schutz- und Urheberrechte an Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, Entwürfen, Datensätzen, Korrektormodellen oder Werkzeugen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung von der Juiceparts GmbH angefertigt werden (nachfolgend "Hilfsgegenstände"), verbleiben bei der Juiceparts GmbH.

13.2. Datensätze des Kunden, Arbeitsunterlagen sowie andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie vom Kunden erworbene Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt und können ansonsten, sofern der Kunden sie nach Aufforderung nicht zurücknimmt, innerhalb von vier (4) Wochen vernichtet werden. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Kunden vorzunehmen.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. Für eine Haftung der Juiceparts GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

14.2. Die Juiceparts GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

14.3. Ferner haftet die Juiceparts GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesen Fällen haftet die Juiceparts GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Juiceparts GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer, als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

14.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.5. Soweit die Haftung der Juiceparts GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15. Datenschutz

15.1. Die Juiceparts GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

15.2. Die zum Zwecke der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von der Juiceparts GmbH zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.

15.3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von der Juiceparts GmbH über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

15.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Juiceparts GmbH finden sich in der Datenschutzerklärung.

16. Abtretung

16.1. Die Juiceparts GmbH ist berechtigt, jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden ihre vertraglichen Rechte, insbesondere Zahlungsansprüche ganz oder teilweise auf Dritte, einschließlich seriöser Finanzierungsanbieter zu übertragen und die hierzu notwendigen vertraglichen Informationen gegenüber dem Übertragungsempfänger und etwaigen Dritten, die ein rechtliches Interesse an dem Übertragungsempfänger oder an der Übertragung haben, sofern für die Übertragung erforderlich, offenzulegen.

16.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht ohne die Zustimmung der Juiceparts GmbH übertragen.

17. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

17.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn nationale Reglungen auf internationales Recht verweisen.

17.2. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und ein anderer Gerichtsstand nicht zwingend gesetzlich geboten ist. Mit ausländischen Kunden ist die internationale Zuständigkeit durch deutsche Gerichte vereinbart. Die Juiceparts GmbH ist berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

17.3. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch, im Zweifel ist die deutschsprachige Fassung ausschlaggebend.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke schließt.

Stand: Januar 2025